Projekte und Programme der Länder - ein Angebot des Good Practice Centers (GPC)

 

Passgenau in Arbeit (PIA)

Bereich:

Übergangsmanagement

Kategorie:

Modellprojekt / -programm

Laufzeit:

Von 01.01.2008 bis 31.12.2013

Bundesland:

Hessen

Zielgruppe:

Arbeits- und Erwerbslose, darunter Jugendliche mit besonderem Fördebedarf

Durchführende Stelle:

Kommune/Kreis

Thematische Zuordnung:

Angebot für besondere Zielgruppen

Ziel/ Kurzbeschreibung:

Ziel des Programms ist die „Förderung der Integrationsfähigkeit und Integration von besonders benachteiligten Personen in den 1. bzw. 2. Arbeitsmarkt“ sowie das System der Erwerbsintegration in den Regionen weiterzuentwickeln und innovative Ansätze zur Verbesserung der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erproben und anzuwenden.

Chancengleichheit: Zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sollen die Landkreise und kreisfreien Städte differenzierte Maßnahmen für Frauen und Männer erproben und anwenden.

Es werden fünf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und als Hilfen zur Erwerbsintegration in freier Kombination angeboten:

- Kompetenzen fördern

- Innovation und Hilfen zur Verbesserung sowie Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Klientel des SGB II und SGB XII

- Kommunale soziale Leistungen zur Eingliederung

- Beratung und Hilfen bei Existenzgründungen

- Organisationsentwicklung und interne Weiterbildung.

Inhalte/Schwerpunkte:

1. Kompetenzen fördern
Zuwendungsfähig sind folgende ergänzende Qualifizierungsleistungen von Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf gemäß qualifizierter Eingliederungsvereinbarung:
a) Aufwendungen zur Finanzierung oder Kofinanzierung erforderlicher Qualifizierungen (z.B. mit sozialpädagogischer Begleitung oder Kinderbetreuung), soweit sie nicht von der Arbeitsverwaltung, dem Bund, dem Land oder Dritten nach anderen Regelungen übernommen werden.
b) Aufwendungen für erforderliche qualifizierende Beschäftigung einschließlich Beratung und Unterstützung zur Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme.

2. Kommunale soziale Leistungen zur Eingliederung
Zuwendungsfähig sind im Einzelfall gemäß qualifizierter Eingliederungsvereinbarung erforderliche Aufwendungen für
a) zusätzliche Lösungen von Betreuungsproblemen soweit sie weder investiv noch Pflichtaufgaben nach SGB dem VIII oder Eingliederungshilfen nach dem SGB XII sind
b) Hilfen zur häuslichen Pflege von Angehörigen, soweit sie weder von der Pflegeversicherung übernommen werden noch eine gesetzliche Verpflichtung nach SGB XII besteht
c) Schuldnerberatung und -hilfe, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden
d) Psychosoziale Hilfen, soweit sie nicht vom Land oder Dritten übernommen werden
e) Suchtberatung und -hilfe, soweit sie nicht von Land oder Dritten übernommen werden
f) Sonstige Hilfen zur Eingliederung, die in § 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB II nicht ausdrücklich genannt sind.

3. Beratung und Hilfen bei Existenzgründungen
Zuwendungsfähig sind Aufwendungen bei Existenzgründungen - soweit sie nicht von der Arbeitsverwaltung, dem Bund, dem Land oder Dritten nach anderen Regelungen übernommen werden - zur Finanzierung oder Kofinanzierung
- qualifizierter Verfahren zur Auswahl für eine erfolgreiche selbständige Erwerbstätigkeit geeigneter Hilfeempfänger/innen
- von Beratung bei der Entwicklung eines tragfähigen Konzepts und der Beurteilung der Marktchancen
- der Unterstützung des Erwerbs der nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten.

4. Hilfen zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Klientel des SGB XII
Zuwendungsfähig sind
a) Aufwendungen für gemäß Hilfeplan erforderliche Hilfen analog zu den Maßnahmearten 1 und 2 für derzeit nicht erwerbsfähige Personen mit begründeter Aussicht auf Wiederherstellung der Erwerbs- und Beschäftigungsfähigkeit
b) Besondere Maßnahmen des Landes zur Förderung der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
(z.B. bei Drogen- oder Suchtkranken etc.)

5. Organisationsentwicklung und interne Weiterbildung
a) Gefördert werden Aufwendungen zur Optimierung der Organisations- und Prozessabläufe für die Aufgaben der Eingliederung nach SGB II. Anerkannt werden Beratungsleistungen für Prozessinnovationen, Optimierung der Steuerung, trägerübergreifende Qualitätszirkel, Bildung von Netzwerken, Klärung von Prozessabläufen bzw. Verantwortungen, z. B. für § 16 Abs. 2 Nr. 1 - 4 oder vergleichbare Maßnahmen. Auch Aufwendungen für interne Weiterbildungen und Qualifizierung werden anerkannt.
b) Erwartet wird ein Bericht, der die Ausgangsprobleme der Organisations bzw. der Organisationseinheit darstellt, die Möglichkeiten der Optímierung aufzeigt und die erwarteten Ergebnisse der Optimierung beschreibt.

Finanzierung:

ESF

Zuständige Stelle/ Ministerium:

Hess. Sozialministerium
Dörte Ahrens
Dostojewskistr. 4
65187 Wiesbaden
0611 817 2915
doerte.ahrens@hmafg.hessen.de

Projektträger / Bewilligungsbehörde:

Wirtschafts- und Strukturbank Hessen Arbeitsmarkt / ESF Conslt Hessen
Inga Oberzeiser
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
0611 7747452
inga.oberzeiser@wibank.de
www.esf-hessen.de/PIA.esf
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